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IO Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Januar 2026

1. Definitionen

1.1 In dieser Vereinbarung gelten, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, folgende Bestimmungen:

Werbung bedeutet Werbematerial, das von Publift und/oder dem Kunden von Werbeagenturen bezogen wird.

‍Werbevermittler bezeichnet eine Organisation, die Anzeigen zur Veröffentlichung auf Websites und/oder Apps zur Verfügung stellt.

Unter Werbeeinnahmen versteht man alle Beträge, die ein Werbevermittler an Publift und/oder ausschließlich aufgrund der Veröffentlichung von Anzeigen auf der Website oder in der App zu zahlen hat.

Der Begriff „Advertising Unit“ oder „Ad Unit“ bezeichnet einen spezifischen Code, der von einem neuen/bestehenden SDK verwendet wird, um eine Anzeige an einer bestimmten Position innerhalb einer App oder Website auszurichten.

Vereinbarung bedeutet Diese FUSE-Geschäftsbedingungen, die kommerziellen Details und andere anwendbare Dokumente werden unter www.publift.com/legal veröffentlicht.

Eine App ist eine Anwendung, die ein Benutzer auf ein mobiles Gerät herunterlädt.

Der Begriff „Inkrafttretensdatum“ bezeichnet den Tag, an dem diese Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

Vertrauliche Informationen (einer Partei) sind alle Informationen vertraulicher Natur:

a) in Bezug auf die Geschäfte oder Angelegenheiten dieser Partei oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens;

b) hinsichtlich der zwischen den Parteien getroffenen Geschäftsvereinbarungen; oder

c) von denen die andere Partei weiß oder wissen müsste, dass sie vertraulich sind.

Kunde bezeichnet die in den Geschäftsdetails als Kunde aufgeführte juristische Person.

Unter Kundenhintergrundmaterialien versteht man sämtliche Materialien, die sich vor dem Beginn des Vertragsverhältnisses im Eigentum des Kunden befanden oder von Dritten an den Kunden lizenziert wurden, sowie Änderungen, Weiterentwicklungen und Verbesserungen der vorgenannten Materialien.

Kundendaten sind Daten, die nicht anderweitig öffentlich zugänglich sind und vom Kunden an Publift übermittelt werden, damit Publift die Dienstleistungen erbringen kann.

Direkte Werbung bedeutet Werbematerial, das der Kunde von Werbemaklern oder anderen Quellen bezieht und Publift zur Veröffentlichung auf der Website und/oder in der App zur Verfügung stellt.

Störung bedeutet jede Unterbrechung oder jeden Ausfall der Dienste oder der Software oder das Versäumnis, Werbung auf der Website anzuzeigen.

Die Dokumentation umfasst Lehrmaterialien und Bedienungsanleitungen zur Software, die Publift dem Kunden zur Verfügung stellt.

Gebühr bezeichnet die vom Kunden an Publift zu zahlenden Gebühren gemäß Klausel

Der Begriff „Implementierungsdatum“ bezeichnet im Zusammenhang mit einer Direktanzeige das vom Kunden in einem Buchungsauftrag an Publift mitgeteilte Datum, an dem diese Direktanzeige über die Software auf der Website und/oder in der App veröffentlicht werden muss.

Indirekte Schäden sind Schäden, die nicht auf natürliche Weise (d. h. nach dem üblichen Geschäftsverlauf) aus der jeweiligen Verletzung dieses Vertrags entstehen (einschließlich entgangener Gewinne oder Einnahmen, Verlust von Firmenwert oder Reputation, Verlust erwarteter Vorteile oder Einsparungen, Datenverlust, Verlust von Aussichten oder Geschäftsmöglichkeiten, Produktionsausfall oder sonstige Betriebsunterbrechungsschäden).

Unter „Einfügungsauftrag“ versteht man ein Formular, das im Wesentlichen der von Publift vorgegebenen Form entspricht (unabhängig davon, ob es sich um ein Online-Formular oder ein anderes Formular handelt), mit dem ein Kunde Publift über Direktwerbevereinbarungen informiert, die der Kunde abgeschlossen hat und die von Publift über die Software verwaltet werden sollen.

Geistiges Eigentum bedeutet alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, einschließlich aller Anmeldungen oder Rechte zur Anmeldung der Registrierung solcher Rechte, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Datum dieser Vereinbarung entstanden sind und ob sie registriert sind oder nicht, ob sie in Australien oder anderswo bestehen.

Inventar bezeichnet den Platz auf der Website und/oder in der App, auf dem Werbung angezeigt wird.

Gesetz bedeutet jegliches:

(a) Bundes-, Landes-, Gebiets- oder Kommunalgesetze, die in Australien gelten, oder Gesetze einer ausländischen Gerichtsbarkeit, die auf die Dienste anwendbar sind, einschließlich Verordnungen, Satzungen, Erklärungen, ministerieller Weisungen und anderer untergeordneter Rechtsvorschriften;

b) Gewohnheitsrecht; und

(c) Anforderungen oder Genehmigungen (einschließlich Bedingungen für jede Genehmigung) einer Regierung oder einer staatlichen, halbstaatlichen, administrativen, fiskalischen oder gerichtlichen Stelle, Abteilung, Kommission, Behörde, Tribunal, Agentur oder Einrichtung.

Der Begriff „Lizenz“ hat die in Klausel 3.1 festgelegte Bedeutung.

Der Verlust umfasst jegliche Haftung, Schäden, Kosten (einschließlich der Anwaltskosten auf Basis der eigenen Kundenkosten) und sonstige Ausgaben sowie jegliche Wertminderung oder Beeinträchtigung jeglicher Art.

Unter Material versteht man schriftliche oder andere für Menschen oder Maschinen lesbare Darstellungen von Informationen, Entwürfen, Modellen, Software (einschließlich Quell- und Objektcode), Daten und Know-how.

Der Netto-Werbeumsatz entspricht dem Werbeumsatz abzüglich des Umsatzanteils von Publift.

Programmatische Deals bezeichnen eine von Publift vermittelte Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Werbevermittler in Bezug auf die Veröffentlichung von Werbeanzeigen auf der Website und/oder in der App.

Mit „Angebot“ ist das von Publift dem Kunden unterbreitete Angebot in Bezug auf die Software und die von Publift gemäß diesem Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen gemeint.

Publift bezeichnet Publift Pty Ltd (ABN: 90 601 866 684) mit Sitz in Level 1, Building 5, The Mill, 41-43 Bourke Road, Alexandria NSW 2015, Australien.

Publifts Hintergrundmaterialien umfassen alle Materialien, die Folgendes beinhalten:

(a) die vor dem Beginn des Vertragsverhältnisses im Eigentum von Publift standen oder von Dritten an Publift lizenziert wurden; oder

b) von Publift unabhängig von dieser Vereinbarung entwickelt oder erworben wurden; und

(c) einschließlich Modifikationen, Weiterentwicklungen und Verbesserungen der vorgenannten Materialien, die von Publift im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen entwickelt werden, sowie aggregierter und anonymisierter Daten, die Publift im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen erhält.

Um jedoch Missverständnisse auszuschließen, sind die Hintergrundmaterialien von Publift nicht enthalten:

d) jegliches Hintergrundmaterial des Kunden;

e) alle Kundendaten;

f) die Website (oder einen Teil davon); und

g) die App (oder ein Teil davon).

Der Begriff „verbundene Körperschaft“ hat die Bedeutung, die ihm im Corporations Act 2001 (Commonwealth of Australia) beigemessen wird.

Umsatzbeteiligung bedeutet den Prozentsatz der Werbeeinnahmen, den Publift für auf der Website und/oder in der App veröffentlichte Anzeigen oder Direktanzeigen erzielt, den Publift dem Kunden auszahlt und der in den kommerziellen Details für die jeweilige Anzeigenart angegeben ist.

SDK bezeichnet die Einbeziehung zusätzlicher Software Development Kits und/oder Aktualisierungen bestehender Software Development Kits zum Zweck der Integration von Werbeeinheiten in die von Publift bereitgestellte App.

Mit Dienstleistungen sind die in Ziffer 4 beschriebenen Dienstleistungen gemeint.

Mit „Software“ ist Publifts firmeneigenes Tag und das Online-Reporting-Dashboard gemeint.

Tags bezeichnet den von Publift bereitgestellten Fuse-Tag-Code, der auf den Websites und/oder Apps des Kunden eingesetzt wird, um die Bereitstellung der Dienste zu ermöglichen.

Unter Laufzeit versteht man die in Klausel 2 definierte Dauer dieses Vertrags.

Website bezeichnet jede Website, die dem Kunden gehört, einschließlich aller zugehörigen Subdomains.

1.2 In dieser Vereinbarung gelten, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, folgende Bestimmungen:

(a) Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung.

b) Der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;

c) Bezugnahmen auf eine Partei umfassen auch deren Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger;

(d) Bezugnahmen auf eine Person umfassen auch eine Körperschaft, einen Trust, eine Personengesellschaft, eine nicht eingetragene Vereinigung oder eine andere juristische Person, unabhängig davon, ob es sich um eine separate juristische Person handelt;

(e) Bezugnahmen auf ein Gesetz oder eine sonstige Rechtsvorschrift umfassen auch Verordnungen und sonstige Rechtsinstrumente, die auf diesem Gesetz beruhen, sowie Konsolidierungen, Änderungen, Neufassungen oder Ersetzungen dieser Gesetze; und

(f) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird die Bedeutung allgemeiner Begriffe nicht durch spezifische Beispiele eingeschränkt, die mit „einschließlich“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen inklusiven Ausdrücken eingeleitet werden.

2. Begriff

Diese Vereinbarung tritt am Beginndatum in Kraft und bleibt bis zu ihrer Kündigung gemäß dieser Vereinbarung gültig.

3. Software

3.1 Publift gewährt dem Kunden eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz (Lizenz) zur Nutzung der Software und der Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags.

3.2 Der Kunde erkennt an, dass die Software und die Dokumentation sowie alle anderen darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art Eigentum von Publift sind und bleiben.

3.3 Publift kann von Zeit zu Zeit Aktualisierungen oder Upgrades der Software bereitstellen.

3.4 Publift ist nicht verpflichtet, dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Betrieb oder irgendeinem Aspekt der Software oder der Dokumentation Support- oder Wartungsleistungen, Beratung oder Schulungen anzubieten.

3.5 Der Kunde hatte die Möglichkeit, die Merkmale und die Funktionsweise der Dienste und der Software sowie die Bedingungen, zu denen Publift diese dem Kunden zur Verfügung stellt, zu bewerten und sich davon zu überzeugen.

3.6 Der Kunde darf im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Software nicht:

(a) die Software oder Teile davon in einer Weise zu verwenden, die gegen geltende Gesetze (einschließlich Datenschutzgesetze), die Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige Rechte von Publift oder Dritten verstößt oder in einer betrügerischen, obszönen, unprofessionellen, beleidigenden, irreführenden oder verleumderischen Weise;

b) die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder die Software zu verwenden, um eine Lösung zu entwickeln, die mit der Software identisch oder im Wesentlichen ähnlich ist;

(c) die Software Dritten zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, anzuzeigen, offenzulegen oder auf sonstige Weise kommerziell zu nutzen oder Dritten auf sonstige Weise zugänglich zu machen;

d) versuchen, Zugang zur Software zu erlangen oder Dritten dabei zu helfen, Zugang zu erlangen; oder

(e) Informationen, Inhalte, Software oder Materialien zu reproduzieren, anzuzeigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu kopieren, zu übertragen, aufzuführen, zu lizenzieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu übertragen oder zu verkaufen oder weiterzuverkaufen, außer in Übereinstimmung mit dieser Lizenz.

5.1 Diese Klausel 5 gilt vom Go-Live-Datum bis zur Beendigung oder zum Ablauf dieses Vertrags (falls zutreffend).

3.7 Die Software darf vom Kunden, in seinem Auftrag oder für ihn nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Publift verändert werden.

3.8 Publift ist berechtigt, die Nutzung der Software durch den Kunden zu überwachen, um: einige Texte

(a) Probleme mit der Software identifizieren;

b) Bereiche identifizieren, in denen die Software verbessert werden kann;

c) die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überwachen; und

(d) Publift in die Lage zu versetzen, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

3.9 Die Lizenz endet mit der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrags (sofern zutreffend). Am Ende der Lizenz muss der Kunde: [Text einfügen]

(a) die Nutzung der Software oder der Dienste einzustellen; und

b) die Software von jedem Gerät zu deinstallieren, auf dem der Kunde die Software installiert hat.

4. Dienstleistungen

4.1 Während der Vertragslaufzeit erbringt Publift die folgenden Dienstleistungen:

(a) Bereitstellung der Tags, Anzeigeneinheiten und/oder SDKs für den Kunden;

b) dem Kunden Ratschläge zu notwendigen und wünschenswerten Änderungen an der Website und/oder App-Konfiguration des Kunden zu erteilen, um die Nutzung der Software zu ermöglichen oder zu erleichtern;

c) Entwicklung einer Strategie in Zusammenarbeit mit dem Kunden für die Einrichtung bzw. Anpassung der Einrichtung der Website und/oder App für die optimale Darstellung der Werbeanzeigen;

d) Unterstützung des Kunden bei der Umsetzung der in Ziffer 4.1(c) beschriebenen Strategie;

(e) Unterstützung des Kunden bei der Umsetzung etwaiger Direktwerbungsmaßnahmen;

f) den Kunden fortlaufend über notwendige und wünschenswerte Änderungen der Website- und/oder App-Struktur, des Layouts, der Platzierung von Anzeigen und des Designs zu beraten, damit der Kunde die Einnahmen aus den Anzeigen optimieren kann;

g) Durchführung von A/B-Tests und ähnlichen Tests auf der Website und/oder in der App, um den optimalen Standort für die auf der Website und/oder in der App veröffentlichten Anzeigen mithilfe der Software zu ermitteln;

h) im Namen des Kunden programmatische Verträge aushandeln;

(i) Verwaltung, Transport, Bereitstellung und Auslieferung von Werbeanzeigen und programmatischen Angeboten;

(j) die Erhebung von Werbeeinnahmen in der in dieser Vereinbarung beschriebenen Weise; und

(k) Erleichterung des Zugriffs auf Tag-Daten durch Dritte (wie z. B. Werbenetzwerke, die an der Bereitstellung von Werbung auf Ihrer Website und/oder App beteiligt sind, und Ad-Tech-Anbieter, die von Publift genutzte Zusatzdienste bereitstellen, um die Ihnen angebotenen Dienste zu verbessern und zu erweitern – wie z. B. Tools von Drittanbieter-Einwilligungsmanagementplattformen).

4.2. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde Publift als seinen Vertreter ernennen, um in seinem Namen programmatische Verträge auszuhandeln.

4.3 Wenn Publift im Namen des Kunden einen Programmatic Deal aushandelt, muss Publift diesen Programmatic Deal dem Kunden vorlegen, und der Kunde kann den Programmatic Deal nach eigenem Ermessen annehmen.

4.4 Publift ist nicht verpflichtet, von sich aus Programmatic Deals anzunehmen oder deren Bedingungen zu erfüllen, die es im Namen des Kunden aushandelt.

4.5 Während der Vertragslaufzeit muss der Kunde:

(a) Publift zeitnah und präzise Informationen bezüglich der Website und/oder App bereitzustellen; und

b) Publift Zugang zu Analytics-Konten und anderen Konten zu gewähren, auf die Publift im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen vernünftigerweise zugreifen muss.

4.6 Wenn der Kunde Vereinbarungen mit Werbevermittlern in Bezug auf Direktwerbung trifft, muss er Publift diese Vereinbarungen spätestens fünf Werktage vor dem Implementierungsdatum durch einen Buchungsauftrag mitteilen. Der Buchungsauftrag muss das Implementierungsdatum enthalten.

4.7 Falls der Kunde Publift einen gültigen Buchungsauftrag übermittelt:

(a) Publift wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die im Buchungsauftrag aufgeführten Artikel zu reservieren;

b) Der Kunde muss Publift die Anzeige, die Gegenstand des Buchungsauftrags ist, spätestens 2 Werktage vor dem Implementierungsdatum zur Verfügung stellen; und

(c) Publift wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Werbung am oder vor dem Implementierungsdatum auf der Website und/oder in der App implementiert wird.

4.8 Aufgrund der automatisierten Natur der Software und der Dienste erkennt der Kunde an, dass die Anzeigen vor ihrer Veröffentlichung auf der Website und/oder in der App keiner menschlichen Überprüfung unterliegen. Publift:

(a) gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich des Inhalts oder Gegenstands der Werbung ab; und

b) Vorbehaltlich Klausel 9.1 haftet das Unternehmen nicht für Probleme, die sich aus dem Inhalt oder Gegenstand der Werbung ergeben.

4.9 Wird Publift vom Kunden darüber informiert, dass eine Anzeige nicht den Werbepräferenzen des Kunden entspricht, verpflichtet sich Publift, innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Benachrichtigung durch den Kunden angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die Anzeige von der Website oder App (je nach Fall) zu entfernen.

5. Werbeeinnahmen

5.1 Diese Klausel 5 gilt vom Go-Live-Datum bis zur Beendigung oder zum Ablauf dieses Vertrags (falls zutreffend).

5.2 Publift zieht sämtliche Einnahmen ein, die von einem Werbevermittler für die auf der Website und/oder in der App erscheinenden Anzeigen gezahlt werden. Publift geht dabei wie folgt vor:

(a) im Falle von Anzeigen, die keine Direktanzeigen sind, als Auftraggeber gemäß einer Vereinbarung zwischen ihm und dem Werbevermittler; und

b) im Falle von Direktwerbung im Auftrag des Kunden, jedoch nicht als Vertreter des Kunden.

5.3 Vorbehaltlich Klausel 6 leitet Publift die von ihm eingenommenen Netto-Werbeeinnahmen an den Kunden weiter.

5.4 Publift überweist dem Kunden den Netto-Werbeerlös (abzüglich etwaiger an Publift zu zahlender Gebühren, sofern zutreffend) für jeden Monat der Vertragslaufzeit:

(a) wenn der Werbevermittler Google Asia Pacific Pte Ltd (Singapore UEN 200817984R) ist, spätestens 30 Tage nach dem Monat, in dem die Anzeigen, auf die sich die Werbeeinnahmen beziehen, veröffentlicht wurden; und

b) wenn der Werbevermittler nicht Google Asia Pacific Pte Ltd (Singapore UEN 200817984R) ist, spätestens 30 Tage nach dem Monat, in dem die Anzeigen, auf die sich die Werbeeinnahmen beziehen, veröffentlicht wurden.

5.5 Der Kunde ermächtigt Publift, alle ausstehenden Gebühren, die der Kunde an Publift schuldet und zahlt, mit den Werbeeinnahmen zu verrechnen, die Publift erhält, wenn der Kunde Publift mit anderen Dienstleistungen beauftragt.

5.6 Zahlt ein Werbevermittler die Werbeeinnahmen nicht an Publift und hat Publift im Hinblick auf die Höhe des unbezahlten Betrags, die Zahlungsfähigkeit des Werbevermittlers und die Aussichten auf eine erfolgreiche Beitreibung angemessene Anstrengungen unternommen, die Werbeeinnahmen von diesem Werbevermittler einzuziehen, so hat der Kunde keinen Anspruch auf die nicht gezahlten Werbeeinnahmen gegenüber Publift.

5.7 Falls ein Werbevermittler von Publift die Rückzahlung eines bestimmten Betrags an Werbeeinnahmen verlangt, muss der Kunde Publift für den Betrag der Netto-Werbeeinnahmen entschädigen, der an den Werbevermittler zurückzuzahlen ist.

5.8 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Publift von Werbevermittlern eine Provision oder eine andere Zahlung erhalten kann.

5.9 Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Ablauf eines jeden Kalendermonats während der Vertragslaufzeit stellt Publift dem Kunden eine Abrechnung mit folgenden Angaben zur Verfügung:

(a) Netto-Werbeeinnahmen, die dem jeweiligen Kalendermonat zuzurechnen sind;

b) die an Publift zu zahlenden Gebühren, wenn mit Publift schriftlich weitere Dienstleistungen vereinbart wurden;

c) alle auf der Website und/oder in der App angezeigten Werbeanzeigen, für die jedoch keine Werbeeinnahmen generiert werden; und

d) alle Anzeigen, die zwar geschaltet wurden, für die aber vom Anzeigenvermittler keine Werbeeinnahmen gezahlt wurden, sowie die Schritte, die Publift unternommen hat, um diese ausstehenden Werbeeinnahmen einzutreiben.

5.10 Publift gilt als mit Klausel 5.9 einverstanden, soweit diese Informationen innerhalb der Software (über das Dashboard) bereitgestellt werden.

6. Gebühren

6.1 Diese Klausel 6 gilt vom Go-Live-Datum bis zur Beendigung dieses Vertrags.

6.2 Als Gegenleistung für die von Publift erbrachten Dienstleistungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Publift eine Gebühr in Höhe eines (australischen Waren- und Dienstleistungssteuer) GST-exkl. Betrags in Höhe des für die jeweilige Werbeart geltenden Umsatzanteils einbehält.

6.3 Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Monatsende stellt Publift dem Kunden eine Steuerrechnung über den Netto-Werbeumsatz aus.

6.4 Soweit die im Rahmen dieses Vertrags zu leistenden Zahlungen einer Verbrauchssteuer oder einer Quellensteuer (einschließlich der GST für australische Kunden) unterliegen, wird der Betrag dieser Steuer als separater Posten auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen und zu den Gebühren hinzugerechnet.

7. Kontoverwaltung

7.1 Publift steht dem Kunden auf dessen Anfrage hin innerhalb einer angemessenen Frist persönlich oder auf anderem von den Parteien vereinbartem Wege der Telekommunikation zur Verfügung, um Folgendes zu besprechen:

(a) die Erfüllung dieses Vertrags durch jede Partei;

b) Rückmeldungen zur Leistung der Dienstleistungen;

c) alle anderen Angelegenheiten, die für eine der Parteien von Bedeutung oder Interesse sind; und

d) vorgeschlagene Lösungen zur Behebung dieser Problematiken,

müssen nach besten Kräften daran arbeiten, etwaige Bedenken auszuräumen und jede vereinbarte Lösung zur Behebung dieser Bedenken umzusetzen.

8. Datenschutz

8.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle erforderlichen Einwilligungen einzuholen, alle erforderlichen Offenlegungen auf seinen Websites oder Apps (oder anderweitig) vorzunehmen und alle anderen erforderlichen Schritte gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die von Tags erfassten oder abgeleiteten Daten in Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzgesetzen erfasst und abgeleitet werden und für die in diesem Vertrag und der Dokumentation vorgesehenen Zwecke verwendet werden können.

8.2 Sofern die Dienstleistungen die Bereitstellung oder Einrichtung einer Consent-Management-Plattform umfassen, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass die Consent-Management-Plattform so konfiguriert ist, dass sie allen geltenden Datenschutzgesetzen entspricht. Jegliche Konfigurationsvorschläge von Publift für die Kundenverwaltungsplattform stellen keine Rechtsberatung hinsichtlich der Einhaltung geltender Datenschutzgesetze durch den Kunden dar, und vorbehaltlich Ziffer 9.1 übernimmt Publift keine Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf solche Aktivitäten.

8.3 Die Parteien verpflichten sich, bei der Bereitstellung/Nutzung der Dienste alle anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten (soweit anwendbar).

9. Haftung und Entschädigung

9.1 Nichts in dieser Vereinbarung schließt Rechte oder Rechtsbehelfe aus, beschränkt oder ändert diese, die Ihnen nach einem anwendbaren Gesetz (z. B. dem australischen Verbraucherschutzgesetz) zustehen und die nicht ausgeschlossen, beschränkt oder geändert werden können.

9.2 Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Ziffer 9.1:

(a) Publift schließt alle Bedingungen, Gewährleistungen und Garantien aus, die sich aus diesem Vertrag ergeben könnten; und

(b) Die Gesamthaftung von Publift im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, ist auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (i) 10.000 AUD; und (ii) die Höhe der Gebühren, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Datum, an dem der betreffende Schaden entstanden ist, an Publift gezahlt hat.

9.3 Die Haftungsbegrenzung gemäß Klausel 9.2(b) gilt nicht für Haftungsansprüche, die auf Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Publift beruhen.

9.4 Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Ziffer 9.1:

(a) Publift haftet dem Kunden nicht für Verluste oder Schäden, die durch Störungen entstehen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde die Tags oder Werbeeinheiten implementiert oder die Software auf der Website und/oder in der App in Betrieb nimmt, bevor Publift dieser Implementierung oder Inbetriebnahme zugestimmt hat (diese Zustimmung kann nur dann in angemessener Weise verweigert werden, wenn die Implementierung der Software auf der Website und/oder in der App die Qualitätssicherungstests von Publift nicht besteht);

b) Im Zusammenhang mit Direktanzeigen haftet Publift dem Kunden nicht für Verluste oder Schäden, die durch Störungen entstehen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde versucht, die Anzeige vor dem Implementierungsdatum auf der Website und/oder in der App anzuzeigen.

(c) Publift haftet dem Kunden nicht für Verluste oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Tags oder Werbeeinheiten nicht implementiert, die von Publift erteilten Ratschläge nicht befolgt oder Klausel 8 nicht einhält; und

(d) Publift haftet dem Kunden nicht für Verluste oder Schäden, die infolge einer Störung entstehen, soweit die Störung durch den Kunden oder einen Dritten verursacht oder mitverursacht wurde.

9.5 Publift haftet nicht für indirekte Schäden der anderen Partei. Der Kunde erkennt an, dass die Preisstruktur von Publift die Erstattung indirekter Schäden durch Kunden, insbesondere durch Serviceausfälle, nicht vorsieht.

9.6 Der Kunde stellt Publift, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Mitarbeiter, Führungskräfte und Beauftragte von jeglichen Verlusten oder Schäden frei, die aus Klagen, Ansprüchen, Haftungen, Verlusten und Forderungen, Verfahren oder Urteilen (einschließlich der Kosten für die Verteidigung oder Beilegung von Klagen, Ansprüchen, Verfahren oder Urteilen und Forderungen) entstehen, die durch Folgendes verursacht werden: [Text einfügen]

(a) ein Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung; oder

b) jede rechtswidrige oder fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Kunden,

außer soweit ein solcher Verlust oder Schaden von Publift verursacht oder mitverursacht wurde.

9.7 Der Kunde erkennt an, dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung Publifts Geschäft erheblichen Schaden zufügen kann. Die maximale Haftung des Kunden aus einer Entschädigungsverpflichtung gemäß dieser Vereinbarung ist jedoch auf insgesamt 5 Millionen AUD begrenzt.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Der Kunde behält alle Rechte an den Hintergrundmaterialien des Kunden, und Publift behält alle Rechte an den Hintergrundmaterialien von Publift.

10.2 Vorbehaltlich Ziffer 10.3 verbleiben alle Rechte am geistigen Eigentum an Materialien, mit Ausnahme von Kundenhintergrundmaterialien, die Publift im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen erstellt, bei Publift.

10.3 Der Kunde gewährt Publift eine unbefristete und unwiderrufliche, weltweite, unterlizenzierbare und lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Änderung und Verbreitung von Daten, die aus oder durch Tags generiert oder abgeleitet werden, für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke.

10.4 Publift gewährt dem Kunden eine widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und der Dienstleistungen ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags für die Laufzeit.

10.5 Der Kunde verpflichtet sich, Publift von jeglichen Verlusten freizustellen, die aus Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Direktwerbung entstehen, die das geistige Eigentum oder sonstige Rechte Dritter verletzt.

10.6 Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum der Werbemittel stehen dem Kunden weder zu noch gehen sie ihm durch diesen Vertrag oder die Erbringung der Dienstleistungen zu.

10.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Publift den Namen, das Logo und die Markenrechte des Kunden in seinen Marketingmaterialien verwenden darf, um den Kunden als solchen zu identifizieren und die Nutzung der Software und der Dienstleistungen durch den Kunden zu bewerben. Der Kunde räumt Publift eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung des Namens, des Logos und der Markenrechte des Kunden für diesen Zweck ein.

11. Vertraulichkeit

11.1 Jede Partei (Empfänger) ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und sie weder zu verwenden noch offenzulegen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag gestattet.

11.2 Die in Ziffer 11.1 festgelegte Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die Folgendes sind:

(a) in der Öffentlichkeit, es sei denn, dies ist die Folge eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder eine andere Vertraulichkeitsverpflichtung;

b) vom Empfänger unabhängig entwickelt; oder

c) dem Empfänger bereits unabhängig von seiner Interaktion mit der anderen Partei bekannt sind und keine Geheimhaltungsverpflichtung besteht.

11.3 Ein Empfänger darf vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen:

a) wenn dies gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschrieben ist;

b) an Beamte und Angestellte des Empfängers, die: ein Text

(i) ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der vertraulichen Informationen (und zwar nur in dem Umfang, in dem jedes berechtigte Interesse an der Kenntnis der vertraulichen Informationen besteht) für die Zwecke dieser Vereinbarung haben; und

(ii) angewiesen wurden und zugestimmt haben, die vertraulichen Informationen unter Bedingungen vertraulich zu behandeln, die mit dieser Vereinbarung vereinbar sind.

11.4 Jede Partei ist verpflichtet, alle notwendigen, umsichtigen und wünschenswerten Maßnahmen zu ergreifen und alle erforderlichen, umsichtigen oder wünschenswerten Dinge zu tun, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu gewährleisten.

11.5 Der Empfänger ist verpflichtet, auf Verlangen der anderen Partei alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, unverzüglich zu vernichten oder an diese zurückzugeben. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Empfänger folgende vertrauliche Informationen behalten: einen bestimmten Text

(a) Der Empfänger ist gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet;

b) wenn sie für interne Zwecke der Unternehmensführung, des Risikomanagements oder der Wirtschaftsprüfung erforderlich sind, darf der Zugriff darauf nur zu echten Compliance-Zwecken erfolgen; und

c) elektronisch in routinemäßigen Datensicherungen gespeichert, solange kein Versuch unternommen wird, die vertraulichen Informationen wiederherzustellen, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist,

vorausgesetzt, dass alle aufbewahrten vertraulichen Informationen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung vertraulich behandelt werden.

12. Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse

12.1 Jede Partei versichert der anderen Partei, dass jede der folgenden Aussagen zum Zeitpunkt dieses Vertrags wahr und richtig ist:

a) sie besteht nach den Gesetzen ihres Gründungs- oder Registrierungsortes rechtmäßig; und

b) Sie ist befugt, diesen Vertrag abzuschließen und ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen sowie die in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen durchzuführen;

12.2 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er durch den Abschluss dieses Vertrags oder den Empfang von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags keine Vereinbarung oder Absprache zwischen dem Kunden und einem Dritten verletzen wird.

12.3 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Werbeanzeigen von Drittanbietern stammen und Publift daher weder für die Inhalte der Werbeanzeigen verantwortlich ist noch diese vor der Veröffentlichung auf der Website oder in den Apps des Kunden prüft. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Publift nicht verantwortlich ist für:

a) der Inhalt von Werbeanzeigen;

b) die Qualität der Anzeigen;

c) die Inhaberschaft der an den Werbemitteln bestehenden Rechte an geistigem Eigentum;

d) die Einhaltung geltender Gesetze durch eine Werbung

und gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf diese Angelegenheiten ab.

12.4 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Aussagen von Publift im Angebot hinsichtlich der voraussichtlichen Ergebnisse, die der Kunde durch die Nutzung der Software und/oder der Dienstleistungen erzielen kann, auf den im Angebot dargelegten Annahmen beruhen und lediglich der Orientierung über die potenziell erreichbaren Ergebnisse dienen. Der Kunde erkennt an, dass die tatsächlich erzielten Ergebnisse von zahlreichen Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Kunden und von Publift liegen, und dass keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten prognostizierten Ergebnisses gegeben werden kann. Publift übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Vertrauen des Kunden auf solche Aussagen entstehen.

12.5 Publift gibt keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der erzielbaren Einnahmen oder der Höhe des Gewinns, der sich aus der Anzeige von Werbung oder der Nutzung der Dienste ergibt.

12.6 Die Leistungserbringung von Publift unterliegt der Leistung externer Dritter, auf die Publift keinen Einfluss hat. Dementsprechend stellt Publift die Software und die Dienstleistungen im Ist-Zustand und nach Verfügbarkeit bereit und gibt keine Zusicherung oder Gewährleistung dafür ab, dass:

(a) Die Software wird jederzeit betriebsbereit sein;

b) die Dienste jederzeit verfügbar sind; oder

(c) Auf der Website und/oder in der App werden jederzeit Werbeanzeigen angezeigt.

12.7 Es obliegt dem Kunden, Publift über jegliche Störungen oder Ausfälle der Dienste oder der Software sowie über das Versäumnis, Anzeigen auf der Website anzuzeigen, zu informieren.

12.8 Wenn der Kunde Publift über eine Störung informiert und diese Störung im Wesentlichen von Publift verursacht wurde, wird Publift angemessene Anstrengungen unternehmen, die Störung innerhalb von 24 Stunden bei einem schwerwiegenden Vorfall, der den Kunden und/oder Endbenutzer daran hindert, die Website und/oder App zu nutzen, oder innerhalb von 48 Stunden bei allen anderen Vorfällen zu beheben.

13. Kündigung

13.1 Publift kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen (diese Mitteilung tritt sofort in Kraft), wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eintreten:

(a) Gebühren, die gemäß diesem Vertrag fällig geworden sind, werden nicht gemäß diesem Vertrag bezahlt und bleiben länger als sieben Tage unbezahlt;

b) der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, die behebbar ist, und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum behebt, an dem Publift den Kunden schriftlich über die Vertragsverletzung informiert; oder

(c) Der Kunde begeht eine wesentliche Vertragsverletzung, die nicht behoben werden kann.

13.2 Der Kunde kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an Publift mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

(a) Publift begeht eine wesentliche Vertragsverletzung, die behoben werden kann, und behebt diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum, an dem der Kunde Publift über die Vertragsverletzung informiert; oder

b) Publift begeht einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung, der nicht behoben werden kann.

13.3 Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von 24 Stunden schriftlich kündigen. Die Kündigung berührt nicht die bis dahin entstandenen Rechte und Pflichten der Parteien.

14. Bekanntmachungen

14.1 Mitteilungen oder sonstige Kommunikationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (Mitteilung) müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen.

14.2 Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen und der jeweiligen Partei persönlich, per normaler, frankierter Post oder per E-Mail an die in dieser Urkunde angegebene Adresse oder an eine der mitteilenden Partei mitgeteilte alternative Adresse zugestellt werden.

14.3 Eine Mitteilung gilt als ordnungsgemäß zugestellt und empfangen:

a) wenn persönlich übergeben, zum Zeitpunkt der Übergabe; oder

b) bei Zustellung per normaler, frankierter Post fünf Werktage nach Einwurf in den Briefkasten mit frankiertem Versand; oder

(c) Bei Zustellung per E-Mail einen Werktag nach Versand, es sei denn, der Absender erhält eine Benachrichtigung über einen fehlgeschlagenen Zustellungsversuch oder die Abwesenheit des Empfängers. Mitteilungen des Kunden an Publift müssen ebenfalls per E-Mail an [email protected] gesendet werden.

15. Allgemeines

15.1 Diese Vereinbarung kann geändert oder ersetzt werden: [Text einfügen]

a) durch eine von den Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung; oder

b) durch Aktualisierung der Vereinbarung durch Publift auf dieser Website, jedoch:

(i) Publift wird wesentliche Aktualisierungen der Bedingungen in angemessener schriftlicher Form ankündigen; und

(ii) Solche Aktualisierungen gelten nur für Ihre Nutzung der Dienste nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist und berühren nicht etwaige Rechte oder Pflichten, die Ihnen gemäß den vorherigen Bedingungen entstanden sind.

15.2 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Gegenstands dar. Sie ersetzt alle vorherigen Verträge, Absprachen, Vereinbarungen oder Verhandlungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.

15.3 Die einmalige oder teilweise Ausübung oder der Verzicht einer Partei auf ein Recht aus diesem Vertrag hindert weder die weitere Ausübung dieses Rechts noch die Ausübung eines anderen Rechts.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung von diesem Vertrag abgetrennt, ohne dass die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt wird.

15.5 Alle Rechte und Rechtsbehelfe, die einer Person nach diesem Vertrag zustehen, gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die dieser Person zustehen, und ersetzen oder beschränken diese nicht.

15.6 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von New South Wales, Australien, und ist nach diesem auszulegen. Jede Partei unterwirft sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der dortigen Gerichte für alle Angelegenheiten, die diesen Vertrag betreffen.

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